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Fachstelle für Globales Lernen in der Schweiz
Menschenrechtslernen

Die Stiftung Bildung und Entwicklung unterstützt Projekte von Schweizer Schulen im Bereich des Menschenrechtslernens. Dazu gehören Bildungsprojekte, welche die Menschenrechte und ihre Umsetzung in der Schweiz und weltweit thematisieren. Die Aktion wurde zum UN-Jahr des Menschenrechtslernens 2009 lanciert und ist bis 2010 beschränkt.

Finanzmittel

Es stehen für die Jahre 2009 – 2010 jährlich Fr. 100‘000.– für Schulprojekte zur Verfügung. Die Mittel werden der SBE vom Eidgen. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB), der Eidgen. Kommission für Migration (EKM) - Integrationskredit des Bundes, der politischen Abteilung IV des Eidgen. Departementes des Äusseren sowie von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Eidgen. Departementes für Innere Angelegenheiten zur Verfügung gestellt.

 

Beurteilung

Die Anträge werden durch eine Kommission von unabhängigen Expertinnen und Experten geprüft. Sie entscheidet über die Anträge oder kann dem EDI Empfehlungen abgeben. Auf Basis der Empfehlungen der Kommission entscheidet das EDI über die Anträge.

Beispiele   

Konkrete Tipps zur Umsetzung, Einstiegssmodule und thematische Sequenzen finden Sie unter nachstehedem Link. Sie sind als Inspiration für die Erarbeitung eines eigenen Projektes gedacht und bieten zudem Literaturhinweise und Kontaktmöglichkeiten.

Wie stellen Sie einen Antrag?

Lesen Sie bitte zunächst das Merkblatt, welches Sie detailliert über die Rahmenbedingungen informiert. Sie gelangen anschliessend zum Antragsformular mit Budgetvorlage. Füllen Sie sie bitte aus.


Anträge sind in gedruckter kopierfähiger Form (nicht handschriftlich) und mit Original-Unterschrift an die folgende Adresse zu richten:

Stiftung Bildung und Entwicklung, Zentralsekretariat, Finanzhilfen, Monbijoustrasse 13, 3011 Bern

Eingabetermine sind:
15. September 2009
30. Januar 2010
30. März 2010
Letzter Eingabetermin: 15. September 2010   


Die Projektanträge müssen spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. (Die Prüfung des Antrags nimmt 10-12 Wochen in Anspruch.)
Es gilt das Datum des Poststempels.

Anträge, welche nach dem jeweiligen Eingabetermin eintreffen, können erst für den folgenden Termin berücksichtigt werden.   

Kleinprojekte mit einem Gesamtbudget von max. Fr. 3‘000.- können das ganze Jahr eingereicht werden. (Die Prüfung eines Antrags für ein Kleinprojekt nimmt 4-6 Wochen in Anspruch.)

Zum UN-Jahr des Menschenrechtslernens engagieren sich folgende Bundesstellen mit einem Beitrag:

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Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM); Unterstützt durch den Integrationskredit des Bundes

 

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