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Fachstelle für Globales Lernen in der Schweiz
Menschenrechtslernen | Merkblatt

Dieses Merkblatt informiert Sie über die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit Schulprojekte zum Thema Menschenrechtslernen bewilligt werden können.   


1. Inhaltlicher Schwerpunkt

Unterstützt werden Bildungsprojekte in der Schweiz, welche die Menschenrechte in der Schweiz und weltweit thematisieren. In Ergänzung bereits bestehender Unterrichtsinhalte zum Thema der Menschenrechte stehen im Vordergrund die Förderung von Projektwochen, Besuche bei Menschenrechtsorganen, Präferenzkurse, Einladung von Expertinnen und Experten, Besuche bei NGOs usw. Einige Beispiele von Elementen eines Projekts:

  • Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, 2009 die Konvention zur Gleichstellung von Behinderten zu unterzeichnen. Wie läuft dieser Prozess? Wer kann sich wie daran beteiligen?

  • Welche Konventionen hat die Schweiz bereits unterzeichnet? Wie läuft der Prozess nach der Unterzeichnung? Wer kann sich wie an diesem Prozess beteiligen?

  • In Ergänzung zum Projekt an der Schule erfahren Lernende bei einem Besuch der ILO in Genf vor Ort, welche Überlegungen sich die ILO zur Integration von Menschen mit Behinderung im Arbeitsprozess macht – und vergleichen diese mit den Alltagserfahrungen im eigenen Umfeld.

  • Schülerinnen und Schüler debattieren darüber, ob die Schweiz eine bestimmte Konvention unterzeichnen soll und welche Folgen eine Unterzeichnung hat (pro und contra)   


Die Produktion von Lernmedien wird nicht unterstützt.   

 

2. Zielgruppen


Unterstützt werden Projekte, die sich an die folgenden Zielgruppen richten: 

  • Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonen und Schulleitungen der Vorschulstufe, der Primarstufe, der Sekundarstufen I und II, inklusive Berufsschulen oder berufsbildende Schulen

  • Studierende oder Dozierende von Lehrerinnen-und Lehrerbildungsinstitutionen

 

Der Bedarf der konkreten Zielgruppe ist darzulegen.


3. Antragsberechtigung

Anträge können gestellt werden

- den Zielgruppen (Non-Profit-Organisationen sind nicht antragsberechtigt, Antragsberechtigte können aber Angebote von Non-Profit-Organisationen in ihre Projekte integrieren)

Antragsstellende haben ihre Kompetenz hinsichtlich Inhalte, Pädagogik und Projektleitung darzulegen.
Die Unterstützung von Schulprojektens durch die Schulleitung muss ausgewiesen sein.   



4. Zeitliche Voraussetzungen   


Eingabetermine sind:
30. Januar
30. März 
15. September

Das Projekt muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. (Die Prüfung eines Antrages nimmt 10-12 Wochen in Anspruch.)   
Die Projektdauer ist auf ein Jahr beschränkt. Für längerdauernde Projekte müssen Folgeanträge gestellt werden.   

Kleinprojekte mit Gesamtprojektkosten bis CHF 3‘000.-  können laufend eingegeben werden.    



5. Beitragsleistungen   

Der maximale Beitrag pro Projekt liegt bei Fr. 10‘000.-   
Bei Kleinprojekten mit Gesamtprojektkosten bis CHF 3‘000.- liegt der finanzielle Beitrag bei höchstens Fr. 1‘500.-   

Beiträge betragen mindestens 10 Prozent und höchstens 50 Prozent des Gesamtbudgets. Der Rest sind Eigen- oder Drittmittel, wenn möglich sind Drittmittel auszuweisen.   

Der Anteil der Eigenleistungen beträgt mindestens 25 Prozent des Gesamtbudgets. (Für die Arbeit von Lehrpersonen können ausschliesslich die aufgewendeten Stunden ausserhalb der bezahlten Unterrichtszeit als Eigenleistung angerechnet werden.)

Das Budget ist nachvollziehbar, realistisch und transparent. (Das Budget-Formular im Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.)   

Grundsätzlich wird dasselbe Projekt desselben Antragsstellers/derselben Antragsstellerin höchstens dreimal unterstützt.

Es werden ausschliesslich Projekte finanziert, keine institutionellen Strukturen.


6. Pädagogische und didaktische Kriterien   

Der Bezug zum Lehrplan ist ausgewiesen.

Das Projekt berücksichtigt den schulischen Alltag.

Die anvisierten Lernprozesse sind pädagogisch durchdacht.

Es werden verschiedene Arbeitstechniken eingesetzt (Methodenvielfalt). Die eingesetzten Methoden stimmen mit den Zielen überein.

Das Projekt beinhaltet eine angemessene Vor- und Nachbereitung.   


Vermittlung von Kompetenzen   

Das Projekt trägt zum Erwerb folgender Kompetenzen bei: (allgemein oder spezifisch)

  • Erkennen:

    Die Lernenden kennen die Praxis ausgewählter Menschenrechtsorgane.

    Die Lernenden können zum Thema Menschenrechte recherchieren.

    Die Lernenden wissen, wie bestimmte Menschenrechte wahrgenommen und wie Verletzungen von Menschenrechten in der Schweiz und weltweit geahndet werden.

  • Bewerten:

    Die Lernenden erkennen Zusammenhänge und Abhängigkeiten und vergleichen eigene Erfahrungen und Werthaltungen mit den in den Menschenrechtskonventionen /Menschenrechten formulierten.
    Die Lernenden können zum Thema Menschenrechte einen Standpunkt vertreten und sich für ein bestimmtes Menschenrecht einsetzen.
    Die Lernenden sind sensibilisiert für Menschenrechtsfragen, z.B. für Fragen der Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund oder andere Gleichstellungsfragen                    

  • Handeln:
    Die Lernenden erkennen Handlungsmöglichkeiten und treffen Entscheidungen, wie sie sich in ihrem Umfeld für Menschenrechte engagieren können.


7. Projektmanagement   

  • Das Projekt enthält eine Planung mit Projektzielen, Projektaktivitäten, Meilensteinen und Projektorganisation.

  • Das Projekt sieht eine Evaluation vor: Ergebnisse und Wirkungen des Projekts werden dokumentiert und ausgewertet.

  • Die Antragstellenden verfassen einen Schlussbericht zuhanden der SBE. Die SBE stellt dafür ein Formular zur Verfügung.   


8. Eingabe   

  • Ein Antrag kann in deutscher, französischer oder italienischer Sprache eingereicht werden.

  • Das Antragsformular und die Budgetvorlage müssen ausgefüllt werden.


Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.   

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