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Fachstelle für Globales Lernen in der Schweiz
Projekte zu Weltweiten Zusammenhängen | Merkblatt

Dieses Merkblatt informiert Sie über Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit Bildungsprojekte zum Thema «Weltweite Zusammenhänge» unterstützt werden.


1. Inhaltlicher Schwerpunkt

Unterstützt werden Bildungsprojekte in der Schweiz mit dem thematischen Schwerpunkt «Weltweite Zusammenhänge». Sie zeigen globale Zusammenhänge auf, fördern das Verständnis für weltweite soziale Gerechtigkeit, vermitteln konkretes Wissen zur ungleichen Verteilung von Ressourcen und Lebensmöglichkeiten auf der Erde und stellen die Verbindung her zwischen unserem Leben hier und dem Leben anderswo. Sie zeigen auf, dass ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen zusammenhängen und die heutige Wirklichkeit aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden muss, wenn man ihrer Komplexität gerecht werden will (Perspektivenwechsel). Sie fördern das Verständnis für Wandel und Veränderung und führen zum Nachdenken über zukunftsfähiges Handeln


2. Zielgruppen

Unterstützt werden Projekte, die sich an die folgenden Zielgruppen richten: 

  • Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonen und Schulleitungen der Vorschulstufe, der Primarstufe, der Sekundarstufen I und II (inklusive Berufsschulen oder berufsbildende Schulen);

  • Studierende oder Dozierende von Lehrerinnen-und Lehrerbildungsinstitutionen.

Der Bedarf der konkreten Zielgruppe ist darzulegen


3. Antragsberechtigung

Anträge können gestellt werden von:

  • den Zielgruppen. Projekte können z.B. sein Studien- und Projektwochen, Schulveranstaltungen, Projekte der Schulentwicklung und Schulkultur, Austausch- und Begegnungsprojekte, Aktionen und Kampagnen usw.

  • Non Profit-Organisationen, welche auf nachgewiesene Nachfrage den Zielgruppen qualifizierte Leistungen im Themenbereich anbieten. Projekte können z.B. sein: Workshops, Kurse, Weiterbildungen, Lernmedien, Angebote im künstlerischen Bereich usw.

Antragsstellende haben ihre Kompetenz hinsichtlich Inhalte, Pädagogik und Projektleitung darzulegen. Bei Projekten, die von Schulen eingereicht werden, muss die Unterstützung des Projekts durch die Schulleitung ausgewiesen sein


 

4. Zeitliche Voraussetzungen


Projekte könne dreimal jährlich, jeweils an den folgenden Daten eingereicht werden:
30. Januar
30. März
15. September


Das Projekt muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. (Die Prüfung eines Antrags nimmt 10-12 Wochen in Anspruch. Kleinprojekte werden rascher behandelt).

Die Projektdauer ist auf ein Jahr beschränkt. Für längerdauernde Projekte müssen
Folgeanträge gestellt werden.

Kleinprojekte mit Gesamtprojektkosten bis CHF 3‘000 können laufend eingegeben werden.


5. Beitragsleistungen

Der maximale Beitrag pro Projekt liegt bei CHF 10‘000.

Bei Kleinprojekten mit Gesamtprojektkosten bis CHF 3‘000 liegt der finanzielle Beitrag bei höchstens CHF 1‘500.-


Beiträge betragen mindestens 10 Prozent und höchstens 50 Prozent des Gesamtbudgets. Der Rest sind Eigen- oder Drittmittel, wenn möglich sind Drittmittel auszuweisen.

Der Anteil der Eigenleistungen beträgt mindestens 25 Prozent des Gesamtbudgets. (Für die Arbeit von Lehrpersonen können ausschliesslich die aufgewendeten Stunden ausserhalb der bezahlten Unterrichts- und Vorbereitungszeit als Eigenleistung angerechnet werden.)


Das Budget ist nachvollziehbar, realistisch und transparent. (Das Budget-Formular im Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.)

 

Grundsätzlich wird dasselbe Projekt desselben Antragsstellers/derselben Antragstellerin höchstens dreimal unterstützt. Das Ziel der Finanzhilfen ist die Lancierung und Verankerung der Auseinandersetzung mit Fragen der weltweiten Zusammenhänge in der Schule im Sinne einer Starthilfe.

Es werden ausschliesslich Projekte finanziert, keine institutionellen Strukturen.


6. Pädagogische und didaktische Kriterien


Der Bezug zum Lehrplan ist ausgewiesen.

Das Projekt berücksichtigt den schulischen Alltag.

Die anvisierten Lernprozesse sind pädagogisch durchdacht.

Es werden verschiedene Arbeitstechniken eingesetzt (Methodenvielfalt). Die eingesetzten Methoden stimmen mit den Zielen überein.


Das Projekt beinhaltet eine angemessene Vor- und Nachbereitung.

Vermittlung von Kompetenzen

Das Projekt trägt zum Erwerb folgender Kompetenzen bei: (2-3 allgemein oder spezifisch)

  • Erkennen:

    Die Lernenden erkennen bei Sachfragen die relevanten weltweiten Zusammenhänge und Abhängigkeiten und können diese mit Hilfe des Leitbildes der Nachhaltigen Entwicklung analysieren.

  • Bewerten:

    Die Lernenden können eigene und ihnen fremde Werthaltungen wahrnehmen, mit einander vergleichen und auf der Basis der Menschenrechte reflektieren.

  • Handeln:
    Die Lernenden können Auswirkungen von Handeln wahrnehmen und einschätzen. Sie können für ihr Handeln Entscheidungen treffen, welche die Chancen einer nachhaltigen Entwicklung erhöhen.


Lernmedien

Für die Unterstützung der Produktion von Lernmedien müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen sein:

  • Das Projekt zeigt den Bezug zu den Lehrplänen auf.

  • Das Projekt weist den Bedarf und die Nachfrage der Zielgruppen nach.

  • Die Vertriebsstruktur für das Produkt ist nachgewiesen.



7. Projektmanagement
  • Das Projekt enthält eine Planung mit Projektzielen, Projektaktivitäten, Meilensteinen und Projektorganisation.

  • Das Projekt sieht eine Evaluation vor: Ergebnisse und Wirkungen des Projekts werden dokumentiert und ausgewertet.

  • Die Antragstellenden verfassen einen Schlussbericht zuhanden der SBE. Die SBE stellt dafür ein Formular zur Verfügung.

8. Eingabe

  • Ein Antrag kann in deutscher, französischer oder italienischer Sprache eingereicht werden.
  • Das Antragsformular und die Budgetvorlage müssen ausgefüllt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.

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