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Fachstelle für Globales Lernen in der Schweiz
Projekte zur Rassismusprävention | Merkblatt

Dieses Merkblatt informiert Sie über Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit Bildungsprojekte zum Thema «Rassismusprävention» unterstützt werden.

 

1. Inhaltlicher Schwerpunkt


Unterstützt werden Bildungsprojekte in der Schweiz mit dem thematischen Schwerpunkt Rassismusprävention. Sie machen Diskriminierungen aufgrund ethnischer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit, kultureller Eigenarten oder der äusseren Erscheinung zum Thema  und befassen sich mit den Beziehungen zum Fremden, aber auch mit den eigenen Werten und Verhaltensmustern. Sie setzen sich konkret und ausführlich mit der Rassismusthematik in der Schweiz auseinander und machen die Machtbeziehungen sichtbar, welchen Rassismus und Diskriminierung zugrunde liegen. Sie vermeiden aber einfache Schuldzuweisungen, nutzen die Erfahrungen und die Verschiedenheit der am Projekt Beteiligten und fördern die Fähigkeit zum Handeln. Sie beziehen sich auf gemeinsame universelle Werte wie die Menschenrechte.


 

2. Zielgruppen


Unterstützt werden Projekte, die sich an die folgenden Zielgruppen richten:

  • Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonen und Schulleitungen der Vorschulstufe, der Primarstufe, der Sekundarstufen I und II (inklusive Berufsschulen oder berufsbildende Schulen);

  • Studierende oder Dozierende von Lehrerinnen-und Lehrerbildungsinstitutionen

Der Bedarf der konkreten Zielgruppe ist darzulegen.



3. Antragsberechtigung


Anträge können gestellt werden von:

  • den Zielgruppen. Projekte können z.B. sein Studien- und Projektwochen, Schulveranstaltungen, Projekte der Schulentwicklung und Schulkultur, Austausch- und Begegnungsprojekte, Aktionen und Kampagnen usw.

  • Non Profit-Organisationen, welche auf nachgewiesene Nachfrage den Zielgruppen qualifizierte Leistungen im Themenbereich anbieten. Projekte können z.B. sein: Workshops, Kurse, Weiterbildungen, Lernmedien, Angebote im künstlerischen Bereich usw.

Antragsstellende haben ihre Kompetenz hinsichtlich Inhalte, Pädagogik und Projektleitung darzulegen.

Bei Projekten, die von Schulen eingereicht werden, muss die Unterstützung des Projekts durch die Schulleitung ausgewiesen sein.


4. Zeitliche Voraussetzungen


Projekte könne dreimal jährlich, jeweils an den folgenden Daten eingereicht werden:
30. Januar
30. März
15. September

Das Projekt muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
(Die Prüfung eines Antrags nimmt 10-12 Wochen in Anspruch.)

Die Projektdauer ist auf ein Jahr beschränkt. Für längerdauernde Projekte müssen Folgeanträge gestellt werden.

Kleinprojekte mit Gesamtprojektkosten bis CHF 10‘000.- können laufend eingegeben werden.


5. Beitragsleistungen


Der maximale Beitrag pro Projekt liegt bei Fr. 30‘000.-
Bei Kleinprojekten mit Gesamtprojektkosten bis CHF 10‘000.- liegt der finanzielle Beitrag bei höchstens Fr. 5‘000.-.

Beiträge betragen mindestens 10 Prozent und höchstens 50 Prozent des Gesamtbudgets. Der Rest sind Eigen- oder Drittmittel, wenn möglich sind Drittmittel auszuweisen.
Der Anteil der Eigenleistungen beträgt mindestens 25 Prozent des Gesamtbudgets. (Für die Arbeit von Lehrpersonen können ausschliesslich die aufgewendeten Stunden ausserhalb der bezahlten Unterrichts- und Vorbereitungszeit als Eigenleistung angerechnet werden.)

Das Budget ist nachvollziehbar, realistisch und transparent. (Das Budget-Formular im Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.)

Grundsätzlich wird dasselbe Projekt desselben Antragsstellers/derselben Antragsstellerin höchstens dreimal unterstützt. Das Ziel der Finanzhilfen ist die Lancierung und Verankerung der Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismusprävention in der Schule im Sinne einer Starthilfe.
Es werden ausschliesslich Projekte finanziert, keine institutionellen Strukturen.



6. Pädagogische und didaktische Kriterien


Der Bezug zum Lehrplan ist ausgewiesen.

Das Projekt berücksichtigt den schulischen Alltag.

Die anvisierten Lernprozesse sind pädagogisch durchdacht.

Es werden verschiedene Arbeitstechniken eingesetzt (Methodenvielfalt). Die eingesetzten Methoden stimmen mit den Zielen überein.


Das Projekt beinhaltet eine angemessene Vor- und Nachbereitung.

Vermittlung von Kompetenzen

Das Projekt trägt zum Erwerb folgender Kompetenzen bei: (2-3 allgemein oder spezifisch)

  • Erkennen:

    Die Lernenden können Konflikte und Interessensgegensätze untersuchen und analysieren.

    Die Lernenden kennen die Funktionsweise rassistischer Ideologien und sind sich der Mechanismen rassistischer Handlungen bewusst.

  • Bewerten:
    Die Lernenden können Vorurteile und Stereotype bei sich und anderen erkennen und überprüfen. Sie können verschiedene Lösungsmöglichkeiten bei Konflikten bezeichnen und beurteilen.

  • Handeln:

    Die Lernenden sind fähig, mit unterschiedlichen Menschen und in unterschiedlichen Gruppen zu kommunizieren und zu kooperieren.



Lernmedien

Für die Unterstützung der Produktion von Lernmedien müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen sein:

  • Das Projekt zeigt den Bezug zu den Lehrplänen auf. 

  • Das Projekt weist den Bedarf und die Nachfrage der Zielgruppen nach. 

  • Die Vertriebsstruktur für das Produkt ist nachgewiesen.



7. Projektmanagement

  • Das Projekt enthält eine Planung mit Projektzielen, Projektaktivitäten, Meilensteinen und Projektorganisation.

  • Das Projekt sieht eine Evaluation vor: Ergebnisse und Wirkungen des Projekts werden dokumentiert und ausgewertet.

  • Die Antragstellenden verfassen einen Schlussbericht zuhanden der SBE. Die SBE stellt dafür ein Formular zur Verfügung.



8. Eingabe

  • Ein Antrag kann in deutscher, französischer oder italienischer Sprache eingereicht werden.

  • Das Antragsformular und die Budgetvorlage müssen ausgefüllt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.

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